B6 Formale Vollständigkeit des IPA-Berichts
Aufgabenstellung :
Hier soll nochmals Beschrieben werden, was vom Kandidaten erwartet wird.
Dies soll wenn möglich so Beschrieben werden, dass alle Kriterien erwähnt werden.
(Idealerweise, sollte das Wort "muss" vorkommen)
An dieser Stelle wird die formale Vollständigkeit des IPA-Berichts bewertet, gemäss den Vorgaben des kantonalen Chefexperten. Bei Kantonen ohne gedruckte Version gilt die digitale Form als bewertungsrelevant. 1. Der IPA-Bericht ist in Teil 1 (obligatorische Kapitel) und Teil 2 (Projekt-Dokumentation) unterteilt. Ein allfälliger Quellcode ist im Anhang vorhanden; 2. Teil 1 enthält: Projektaufbauorganisation, Zeitplan, Arbeitsjournal; 3. Der IPA-Bericht enthält ein aktuelles Inhaltsverzeichnis; 4. ...zu sämtlichen Quellen besteht ein schriftlicher Nachweis, die referenzierten Quellen sind gültig und verlässlich; 5. ...auf allen Seiten (optional Titelblatt) eine Kopf- oder Fusszeile mit dem aktuellen Druckdatum und dem Namen des Kandidaten; 6. ...ein alphabetisch sortiertes Glossar mit korrekten Erläuterungen der verwendeten Fachbegriffe und Abkürzungen, welche einer aussenstehenden Fachperson unbekannt sein dürften.
Hilfestellung :
Hier soll eine Hilfestellung erfasst werden. Also auf was zu achten ist.
Auch Bsp. könnte man hier rein tun, welche dazu passen würden.
Hier kann man nur auf die Vorlage verweisen, mit welcher erfolgreich eine gute IPA - Dokumetation erstellt wurde.
Status der Kriterie :
On
Off